Im vorliegenden Fall kam es zu einem Auffahrunfall in der Autowaschanlage, weil der Vordermann grundlos die Bremse betätigte. Dadurch sprang das Fahrzeug aus dem Schleppband und wurde nicht mehr weitergezogen. Der Hintermann wurde aufgeschoben. Dieser verklagt den Waschanlagenbetreiber.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: BGH-Urteil: Hinweispflicht zu Verhaltensregeln in einer Waschstraße