(20.07.2018) Holt ein Rechtsanwalt seine Post bei der Filiale in der Fußgängerzone, handelt es sich nicht um Lieferverkehr. Das hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Köln in dem Rechtsbeschwerdeverfahren eines Leverkusener Anwalts entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Abholen von Anwaltspost aus Fußgängerzone ist kein "Lieferverkehr"