CO2-Abgabe: Mittelfristig muss der Bedarf entscheiden

(28.11.2022) Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zugestimmt. Dies bedeutet, dass die CO2-Abgabe ab Januar nach einem am Ausstoß orientierten Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt wird. Aus Sicht des Energieberatendenverbands GIH sollte aber möglichst schnell zu einem am Bedarf ausgerichteten Modell übergegangen werden.

Quelle: IMR News Mietrecht
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