Muss der Arbeitgeber Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein Präsenzseminar zwecks Schulung der Personalvertretung übernehmen oder kann er die Personalvertretung auf ein deutlich günstigeres Webinar verweisen? Das LAG Düsseldorf hielt im Fall einer Luftverkehrsgesellschaft die teurere Variante für angemessen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Schulung der Personalvertretung: Teures Präsenzseminar oder günstiges Webinar?