Vertreterinnen und Vertreter von Bundesrat und Bundestag haben sich am 23. November 2022 im Vermittlungsausschuss auf eine Reihe von Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt. Der Einigungsvorschlag sieht insbesondere eine Verkürzung der Karenzzeit, eine Reduzierung der Schonvermögen und den Wegfall der Vertrauenszeit vor.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Bürgergeld