(06.05.2024) Der BGH präzisiert seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Verträgen bei Schwarzgeldabreden. Grundstückskaufverträge sind demnach nicht grundsätzlich nichtig, wenn bei der Beurkundung ein geringerer Preis angegeben wurde, um Steuern zu hinterziehen. Bei Werkverträgen hat der BGH schon mehrfach anders entschieden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Kaufvertrag bleibt wirksam