Arbeitsrecht

Qualifizierungsgeld soll Betriebe im Strukturwandel bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützen

Zum 1.4.2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das Qualifizierungsgeld. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.

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Grundrentenzuschlag: Anrechnung des Ehegatteneinkommens verfassungsgemäß

Das LSG NRW hatte über die Nichtgewährung eines Grundrentenzuschlags zu entscheiden. Die DRV hatte diesen nicht berücksichtigt, nachdem sie das Einkommen des Ehemannes der Klägerin angerechnet hatte. Diese sah darin eine Ungleichbehandlung ggü. nichtverheirateten Paaren. Das LSG hat die Berechnung der DRV bestätigt.

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Auskunftsansprüche gegen gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (hier: die Gemeinnützige Urlaubskasse sowie die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks) im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben vornehmen, können keine Auskunftsansprüche nicht mitgliedschaftlich verbundener Dritter in Bezug auf die insoweit entstandenen Kosten begründen.

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Abmahnung: Arbeitgeber muss Zeugen beim Namen nennen und einen möglichen Konflikt hinnehmen

Die Kammer verkennt nicht, dass ein Konflikt zwischen dem Kläger und den Zeugen im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt der in der Abmahnung enthaltenen Vorwürfe entstehen kann. Einen solchen Konflikt hat ein Arbeitgeber, der den Aussagen der Zeugen im Hinblick auf ein angebliches Fehlverhalten eines Arbeitnehmers vertraut, allerdings hinzunehmen.

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Eilantrag der Bahn auf Untersagung des GDL-Streiks zurückgewiesen

Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13. März 2024 im Personen- und im Güterverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische LAG nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des ArbG Frankfurt a.M. vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag der Arbeitgeberseite auf Untersagung des Streiks bleibt damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.

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Keine Änderung der Home-Office-Regeln ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

Das LAG München hat auf Antrag des Betriebsrats in einem Eilverfahren entschieden, dass Anordnungen der Arbeitgeberin zum mobilen Arbeiten (hier Anordnung von Präsenztagen), die nicht nur eine bestehende Betriebsvereinbarung ausgestalten, sondern eine abweichende Regelung treffen, zu unterlassen sind, solange das Mitbestimmungsverfahren nicht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung, durch Einigungsstellenspruch abgeschlossen oder eine rechtskräftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen ist. Außerdem müssen bereits getroffene Anordnungen zurückgenommen werden.

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Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden von Amazon wirksam ersetzt

Das LAG Niedersachsen hat die Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden der Niederlassung Winsen an der Luhe von Amazon gegen eine Entscheidung des ArbG zurückgewiesen. Das ArbG hatte die Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden auf Antrag der Arbeitgeberin ersetzt. Das LAG bestätigte diesen Richterspruch.

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Frauen auf dem Arbeitsmarkt: mehr Teilzeit, mehr Ausländerinnen, aber nicht mehr Führungsverantwortung

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ist im vergangenen Jahr (Stichtag 30.6.2023) um 264.000 auf das Rekordhoch von 34,7 Millionen gestiegen. Zu diesem Anstieg trugen auch die Frauen bei: Deren sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist 2023 um 118.000 auf insgesamt 16,1 Millionen gewachsen.

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Tariflicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der Altersteilzeit wirksam

Ein tariflicher Ausschluss des Anspruchs auf Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase der Altersteilzeit befinden, ist wirksam. Der tarifliche Ausschlusstatbestand verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG; Beschäftigte in der aktiven und in der passiven Phase der Altersteilzeit im Blockmodell befinden sich nicht in einer vergleichbaren Lage. In der tariflichen Differenzierung liegt auch keine unzulässige Altersdiskriminierung.

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Streit um die Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung

Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist grundsätzlich so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber Arbeitsentgelt leisten muss. Nicht jede Änderung der Arbeitsaufgabe vermag einen anzuerkennenden Sachgrund für den Entzug der Dienstwagennutzung und der damit verbundenen privaten Nutzungsmöglichkeit darstellen, und zwar auch dann nicht, wenn der geldwerte Vorteil der Privatnutzung – wie hier – weniger als 25% der Gesamtvergütung ausmacht.

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Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung im Kleinbetrieb unter Berücksichtigung des Maßregelungsverbots

Der klagende Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung. Es ist vor dem Hintergrund des § 612a BGB nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber im Kleinbetrieb eine Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang im Betrieb stützt.

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Gegenstandswert der Auskunft hinsichtlich erfasster Arbeitszeiten

Der Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO ist mit 500 € zu bewerten, wenn es um das reine Informationsinteresse geht. Das gilt auch für den Antrag auf Erteilung einer Auskunft bezüglich der durch den Arbeitgeber erfassten Arbeitszeit (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Auch insoweit geht es um einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch.

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Jahresbericht 2023 des Bundesarbeitsgerichts vorgestellt

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner hat im Rahmen des Jahrespressegesprächs beim Bundesarbeitsgericht den Jahresbericht 2023 vorgestellt. Wie in den Vorjahren hob Frau Gallner hervor, dass das deutsche Arbeitsrecht in weiten Teilen durch das europäische Arbeitsrecht überformt ist. Die Präsidentin machte darauf aufmerksam, dass sich die unionsrechtliche Durchdringung des Arbeitsrechts in der langjährigen Veranstaltungsreihe „Europarechtliches Symposion“ abbildet.

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