Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13. März 2024 im Personen- und im Güterverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische LAG nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des ArbG Frankfurt a.M. vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag der Arbeitgeberseite auf Untersagung des Streiks bleibt damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Eilantrag der Bahn auf Untersagung des GDL-Streiks zurückgewiesen