Ein tariflicher Ausschluss des Anspruchs auf Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase der Altersteilzeit befinden, ist wirksam. Der tarifliche Ausschlusstatbestand verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG; Beschäftigte in der aktiven und in der passiven Phase der Altersteilzeit im Blockmodell befinden sich nicht in einer vergleichbaren Lage. In der tariflichen Differenzierung liegt auch keine unzulässige Altersdiskriminierung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Tariflicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der Altersteilzeit wirksam