Luftsicherheitsassistentin darf ein Kopftuch tragen

Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Lehnt der Arbeitgeber eine Bewerbung ab, weil die Bewerberin ein solches Kopftuch trägt, liegt darin...

4 AZR 56/24

Verdrängung von Tarifverträgen nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG – Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft – Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen