Arbeitsrecht

Die Schichtmutter weint: Kündigung trotz vulgärer Kritik an Schichtführung nicht gerechtfertigt

Eine in vulgärer Sprache geäußerte Kritik, die sich auf die Art und Weise der Schichtführung in einem Verteilzentrum einer Handelsgruppe als solche bezieht, rechtfertigt keine Kündigung, wenn die Äußerungen nicht als schwerwiegende, persönlich herabwürdigende Beleidigungen gemeint und zu verstehen sind. Angesichts der besonderen Umstände einer Konfliktsituation einerseits sowie unter Abwägung der wechselseitigen Interessen andererseits kann der Ausspruch einer Kündigung unverhältnismäßig sein.

Besoldung der Berliner Landesbeamten verfassungswidrig

Das BVerfG hat die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin im Zeitraum 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. In seinem Beschluss entwickelt der Senat seine bisherige Rechtsprechung zur gerichtlichen Kontrolle, ob die Besoldung evident unzureichend und Art. 33 Abs. 5 GG deshalb verletzt ist, fort. Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat verfassungskonforme Regelungen bis zum 31.3.2027 zu treffen.

Kopfschmerzen nachgewiesen: Entgeltfortzahlung für den Kläger

Das LAG Düsseldorf hat der Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung stattgegeben. Dieser hatte sich nach eigener Kündigung für die letzten zwei Wochen seines Arbeitsverhältnisses wegen starker Kopfschmerzen krank gemeldet. Anders als zuvor das ArbG war das LAG nach Anhörung der behandelnden Ärztin von der Arbeitsunfähigkeit des Klägers überzeugt.

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten.

Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote

Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die vergleichbaren Dauerbeschäftigten, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist.

Diskussionsvorschläge für die Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft: Zweite Stufe des Beteiligungsprozesses startet

Minister Dr. Benjamin Limbach hat am 12.11.2025, gemeinsam mit den Präsidenten der Landesarbeitsgerichte Dr. Holger Schrade, Dr. Jürgen vom Stein und Dr. Christoph Ulrich ein Diskussionspapier zur Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Nach einem viermonatigen Beteiligungsprozess mit Interessenvertretungen enthält das Diskussionspapier konkrete Vorschläge, wie die Arbeitsgerichtsbarkeit in einer veränderten Arbeitswelt und unter veränderten Rahmenbedingungen leistungsfähig aufgestellt werden kann.

Darlegungslast für Schenkungsanfechtung von Zahlungen aufgrund eines angeblichen Scheinarbeitsverhältnisses

Wer sich auf die Nichtigkeit eines Geschäfts nach § 117 Abs. 1 BGB beruft, trägt für den Scheincharakter des Geschäfts die Beweislast. Dies gilt auch für die Behauptung, bei einem Arbeitsvertrag habe es sich um ein Scheingeschäft gehandelt. Dem entspricht, dass den anfechtenden Insolvenzverwalter die primäre Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer unentgeltlichen Leistung i.S.d. § 134 InsO trifft.

Nichtigkeitsklage gegen Richtlinie über angemessene Mindestlöhne nur punktuell erfolgreich

Die Regelungen der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU sind überwiegend wirksam. Für nichtig erklärt werden allerdings die Bestimmung, in der die Kriterien aufgeführt sind, die von Mitgliedstaaten, in denen es gesetzliche Mindestlöhne gibt, bei der Festlegung und Aktualisierung dieser Löhne zwingend zu berücksichtigen sind, sowie die Vorschrift, die eine Senkung dieser Löhne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen.