Eine tarifvertragliche Regelung, wonach Ausbildungskosten bei einer frühzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen sind, ist grds. zulässig. Auch bei einer nur grob differenzierenden Rückzahlungsregelung haben die Tarifvertragsparteien die Grenzen ihrer Gestaltungsfreiheit nicht überschritten.
EH55-Plus-Förderung: Bund stockt Mittel auf
(12.10.2026) Die Bundesregierung stellt zusätzliche Mittel für die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung zur Aktivierung des Bauüberhangs bereit. Wegen der hohen Nachfrage in den vergangenen Monaten wäre das ursprünglich eingeplante Budget von 800 Millionen Euro...
