Hauptstadtzulage für Beschäftigte der Humboldt-Universität und der Freien Universität

Jan. 20, 2026 | Arbeitsrecht

Das ArbG Berlin hat in zwei sog. Verbandsklage-Verfahren entschieden, dass der Tarifvertrag über die Gewährung einer Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) für die Beschäftigten des Landes Berlin auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität und der Freien Universität Anwendung findet.

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