Arbeitsrecht

Bundestag beschließt besseren Schutz für hinweisgebende Personen im beruflichen Umfeld

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 16.12.2022, einen „besseren Schutz hinweisgebender Personen“ im beruflichen Umfeld beschlossen. Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

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Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeldes und Kurzarbeitergeldes

Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beschlossen. Darin enthalten ist eine neue Bemessungsgrundlage für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie die Entfristung des erleichterten Zugangs zum Arbeitslosengeld für kurz befristet Beschäftigte.

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Zur Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl

Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers anhand der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO genannten Kriterien zu erfolgen. Bei der Gewichtung des Lebensalters kann hierbei zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass er bereits eine (vorgezogene) Rente wegen Alters abschlagsfrei bezieht. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer rentennah ist, weil er eine solche abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem in Aussicht genommenen Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann. Lediglich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen darf insoweit nicht berücksichtigt werden.

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Hinterbliebenenpension bei einer in einem anderen Mitgliedstaat eingetragenen Lebenspartnerschaft

Grenzgänger sind nicht verpflichtet, eine in einem anderen Mitgliedstaat eingegangene eingetragene Lebenspartnerschaft in Luxemburg eintragen zu lassen. Die Gewährung einer Hinterbliebenenpension kann nicht von einer solchen Eintragung zu Lebzeiten der Lebenspartner abhängig gemacht werden.

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Kündigung wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft bei den Hammerskins

Das LAG hatte sich vorliegend mit der Kündigung eines städtischen Mitarbeiters wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft bei den Hammerskins, einer mutmaßlich konspirativen und rassistischen, nach ihrem Gedankengut teils neonazistischen Kaderorganisation, zu befassen. Das LAG bestätigte das in der Sache ergangene Auflösungsurteil, mit dem das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung i.H.v. 30.000 € beendet wurde.

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Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess nach "CCOO" – Bleibt trotz des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung alles beim Alten? (Tiedemann, ArbRB 2022, 348)

Nach der CCOO-Entscheidung des EuGH, wonach Arbeitgeber zur Einrichtung eines Systems zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit verpflichtet sind, war zunächst umstritten, ob in der Folge andere Regeln für die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess gelten müssen. Der 5. Senat des BAG hat das nun verneint. Der Autor erläutert diese Entscheidung und zeigt ihre Auswirkungen auf die Praxis auf.

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Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern: Gesetz zur Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie verabschiedet

Zur weiteren Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dabei geht es um verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

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