Ein Tarifvertrag, der für Leiharbeitnehmer ein geringeres Arbeitsentgelt als das der unmittelbar eingestellten Arbeitnehmer festlegt, muss Ausgleichsvorteile vorsehen. Ein solcher Tarifvertrag muss einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegen können.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Zur Vergütung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu Stammarbeitnehmern
