Wiederholung einer nicht zugegangenen Kündigung: Ist eine erneute Betriebsratsanhörung erforderlich?

Sep. 3, 2026 | Arbeitsrecht

Geht eine Kündigungserklärung nicht zu, handelt es sich bei der nachfolgenden Kündigung, die auf den gleichen Sachverhalt gestützt wird und in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Kündigungsversuch erfolgt, nicht um eine „zweite“ Kündigung. Eine (erneute) Betriebsratsanhörung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Dies gilt unabhängig von der Reaktion des Betriebsrats im Anhörungsverfahren, denn das durch die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats erworbene Recht zum Ausspruch der beabsichtigten Kündigung setzt nicht die vorbehaltlose Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung voraus.

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