Nach Hammerwurf: Prozessbeschäftigung trotz verhaltensbedingter Kündigung bei unstreitigem Sachverhalt möglich

Sep. 2, 2026 | Arbeitsrecht

Eine Prozessbeschäftigung kann auch nach verhaltensbedingter Kündigung zumutbar sein, wenn der Kündigungssachverhalt unstreitig ist, nur noch rechtlich zu bewerten war und der Kündigungssachverhalt an sich geeignet ist, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Streiten die Parteien nur darüber, ob der Arbeitnehmer, der ein Werkzeug nach einem Arbeitskollegen warf, mit Verletzungsvorsatz handelte, so betrifft der Streit die rechtliche Bewertung des Kündigungssachverhalts.

Ähnliche Beiträge

Anhaltend angespannte Lage bei den Ingenieur- und Architekturbüros

Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung (21.08.2026) Die Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung unter Ingenieur- und Architekturbüros zeichnen weiterhin ein angespanntes Bild der Konjunktur. Bislang zeigen weder die...

Anhaltend angespannte Lage bei den Ingenieur- und Architekturbüros

Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung (21.08.2026) Die Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung unter Ingenieur- und Architekturbüros zeichnen weiterhin ein angespanntes Bild der Konjunktur. Bislang zeigen weder die...