Die Tätigkeit eines Notarztes im Rettungsdienst, der selbst darüber entscheidet, wie viele Einsätze er im Monat leistet und an welchen Tagen er zur Verfügung steht, begründet nicht zwangsläufig ein Arbeitsverhältnis. Eine eventuelle sozialversicherungsrechtliche Einstufung des Vertragsverhältnisses als Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV schließt die Annahme eines freien Dienstverhältnisses nicht aus.
Baugewerbe: Gebäudetyp E kann Baukosten senken, wenn die Länder mitziehen
(27.10.2026) Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), zum Referentenentwurf des Gebäudetyp E des Bundesjustizministeriums:
