(27.10.2026) Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den gestern veröffentlichten Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E. Die Einführung eines eigenständigen Vertragstypus „Gebäudetyp E“ mit Basisstandards ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um einfacheres, wirtschaftlicheres und ressourcenschonendes Bauen zu ermöglichen. Damit steht für alle Gebäudetypen ein sicherer Rechtsrahmen für bezahlbares und innovatives Bauen zur Verfügung.
Baugewerbe: Gebäudetyp E kann Baukosten senken, wenn die Länder mitziehen
(27.10.2026) Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), zum Referentenentwurf des Gebäudetyp E des Bundesjustizministeriums:
