Grenzgänger sind nicht verpflichtet, eine in einem anderen Mitgliedstaat eingegangene eingetragene Lebenspartnerschaft in Luxemburg eintragen zu lassen. Die Gewährung einer Hinterbliebenenpension kann nicht von einer solchen Eintragung zu Lebzeiten der Lebenspartner abhängig gemacht werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Hinterbliebenenpension bei einer in einem anderen Mitgliedstaat eingetragenen Lebenspartnerschaft
