Nach der CCOO-Entscheidung des EuGH, wonach Arbeitgeber zur Einrichtung eines Systems zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit verpflichtet sind, war zunächst umstritten, ob in der Folge andere Regeln für die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess gelten müssen. Der 5. Senat des BAG hat das nun verneint. Der Autor erläutert diese Entscheidung und zeigt ihre Auswirkungen auf die Praxis auf.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess nach "CCOO" – Bleibt trotz des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung alles beim Alten? (Tiedemann, ArbRB 2022, 348)
