Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beschlossen. Darin enthalten ist eine neue Bemessungsgrundlage für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie die Entfristung des erleichterten Zugangs zum Arbeitslosengeld für kurz befristet Beschäftigte.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeldes und Kurzarbeitergeldes
