Die Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die zur Ausführung einer verkehrsbeschränkenden Anordnung der Straßenbaubehörde und des der Anordnung beigefügten Verkehrszeichenplans Verkehrsschilder nicht ordnungsgemäß befestigen, handeln als Verwaltungshelfer und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Wer haftet? Beschädigung durch ein unzureichend aufgestelltes Verkehrsschild