Ein Autofahrer klagte gegen eine Gemeinde, weil er mit seinem Fahrzeug in einen 40 Zentimeter hohen Betonpoller hineingefahren war. Die Gemeinde habe gegen die Straßenverkehrssicherungspflicht verstoßen, der Poller sei nicht sichtbar gewesen, so der Kläger.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Kollision mit Poller – Haftung der Gemeinde