Überkleben des Europakennzeichens eines Kfz-Kennzeichens mit dem Reichsadler

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer das Europakennzeichen eines amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem Reichsadler überklebt, um damit seine Missbilligung über die Europäische Union zum Ausdruck zu bringen. Das Oberlandesgericht München hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Urkundenfälschung oder ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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