Handy zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt – Handyverstoß?

Im vorliegenden Fall wurde eine Frau wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung „geblitzt“ und auf dem Messfoto war zu erkennen, dass sie telefonierte. Vor Gericht räumte sie zwar ein, telefoniert zu haben, jedoch habe sie das Telefon nicht „gehalten“, sondern zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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