Handy am Steuer: Funktionsprüfung des Handys nach Herunterfallen = "Benutzen"?

Das Betätigen einer Funktionstaste eines Mobiltelefons stellt auch dann ein tatbestandliches „Benutzen“ im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar, wenn es nicht unmittelbar der Kommunikation dient, sondern klären soll, ob das Gerät noch funktioniert.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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