Glatteis auf Kreisstraßen – Wann muss gestreut werden?

Nach der Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm muss Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich hingenommen werden. Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur an besonders gefährlichen Stellen streuen, um der Gefahr einer Glatteisbildung vorzubeugen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Glatteis auf Kreisstraßen – Wann muss gestreut werden?

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