Glatteis auf Kreisstraßen – Wann muss gestreut werden?

Nach der Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm muss Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich hingenommen werden. Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur an besonders gefährlichen Stellen streuen, um der Gefahr einer Glatteisbildung vorzubeugen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Glatteis auf Kreisstraßen – Wann muss gestreut werden?

Glatteis auf Kreisstraßen – Wann muss gestreut werden?

Ähnliche Beiträge

OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23

Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum Dritter aufgrund der Inbrandsetzung eines abgestellten Fahrzeugs aus ungeklärter Ursache Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23