Geblitzt: Messungen auch ohne Rohmessdaten verwertbar

Das Oberlandesgericht Oldenburg folgt nicht der Rechtsprechung des VerfGH Saarbrücken, wonach Geschwindigkeitsmessungen mit Geräten, bei denen die Rohmessdaten nicht gespeichert werden, nicht verwertbar sind. Auch Messungen ohne Rohmessdaten seien verwertbar.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Geblitzt: Messungen auch ohne Rohmessdaten verwertbar

Geblitzt: Messungen auch ohne Rohmessdaten verwertbar

Ähnliche Beiträge

AG Dortmund, Urteil vom 06.03.2025 – 729 OWi-256 Js 159/25 -16/25

Von einem Regelfahrverbot kann jedenfalls unter Anwendung des § 4 Abs. 4 BKatV und damit einhergehender Erhöhung der Geldbuße abgesehen werden, wenn zwischen der Anlasstat und der Verurteilung ein and … Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: AG Dortmund, Urteil vom 06.03.2025 – 729 OWi-256 Js 159/25 -16/25