(01.10.2019) Grund- und Hauseigentümer, die enteignet werden, müssen den hieraus erzielten Gewinn nicht versteuern. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil ist für alle Immobilieneigentümer wichtig, die innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung des Grundstücks enteignet werden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Grundstücksenteignung: Ex-Eigentümer muss keine Steuern zahlen