(02.10.2019) Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hat per Rechtsverordnung mit Wirkung zum 01.10.2019 drei Amtsgerichte bestimmt, an denen im Fall von Konzerninsolvenzen sogenannte Gruppen-Gerichtsstände begründet werden können. Dies teilte ihr Ministerium mit. Damit solle ein Auseinanderfallen örtlicher Insolvenzgerichtszuständigkeiten vermieden und eine Konzentration sämtlicher Verfahren an einem Ort ermöglicht werden.
Quelle: IBR News
Link: Niedersachsen richtet Gruppen-Gerichtsstände für Konzerninsolvenzen ein