Das Oberlandesgericht Oldenburg folgt nicht der Rechtsprechung des VerfGH Saarbrücken, wonach Geschwindigkeitsmessungen mit Geräten, bei denen die Rohmessdaten nicht gespeichert werden, nicht verwertbar sind. Auch Messungen ohne Rohmessdaten seien verwertbar.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Geblitzt: Messungen auch ohne Rohmessdaten verwertbar