Die Behörde ordnete einem „Reichsbürger“ an, ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen. Seine abstruse Rechtsauffassung und die Ablehnung der deutschen Rechtsvorschriften könnte sich auch auf die Fahrerlaubnis erstrecken. Ein Gutachten brachte er nicht bei und die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Zu Recht?
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Fahrerlaubnisentzug: Sind "Reichsbürger" psychisch krank?