Autokauf: Kann eine fehlende Herstellergarantie zum Rücktritt berechtigen?

Das LG Ingolstadt und OLG München haben die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Herstellergarantie nicht um ein Beschaffenheitsmerkmal des Kraftfahrzeugs handelt. Deshalb könne das Fehlen einer solchen Garantie nicht einen für einen Rücktritt erforderlichen Sachmangel begründen. Der BGH sieht das anders.

Quelle: Kanzleimarketing Verkehrsrecht
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