(07.11.2018) Wer in Berlin eine Nebenwohnung hat, darf sie nur eingeschränkt an Feriengäste vermieten. Die verschärften Genehmigungsvoraussetzungen sind verfassungsgemäß. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VG Berlin billigt Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen