Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg kann das Namensbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen werden, wenn sich beide Elternteile, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht auf einen Vor- bzw. Nachnamen des Kindes einigen können.
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Eltern können sich nicht auf einen Vornamen des Kindes einiges