(07.11.2018) Nachdem die sogenannte Mietpreisbremse bislang insgesamt nicht zu den erhofften Wirkungen geführt hat, will die Bundesregierung nunmehr Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Mietrechtsanpassungsgesetz prüfen. Während Nachbesserungen bei der Mietspiegel-Erstellung für möglich erachtet werden, lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer eine Absenkung des Umlagesatzes oder eine Abschaffung der Rügeobliegenheit ab.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mietpreisbremse: Bundesregierung will Nachbesserungen prüfen