(01.03.2023) Der Verkäufer einer Photovoltaikanlage muss den Käufer nicht ohne Weiteres darüber aufklären, dass die verkaufte Anlage nur Strom liefert, wenn auch das öffentliche Netz funktioniert. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden und der Kaufpreisklage der Firma gegen den Besteller einer Solaranlage vollumfänglich stattgegeben.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Verkäufer einer Solaranlage schuldet keine Aufklärung über fehlende Notstromfunktion