Zweiter Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

(01.03.2023) Wer nach­weist, dass der Geg­ner in eine wei­te­re Frist­ver­län­ge­rung der Be­ru­fungs­be­grün­dung ein­ge­wil­ligt hat, kann re­gel­mä­ßig dar­auf ver­trau­en, dass dem Ver­län­ge­rungs­an­trag statt­ge­ge­ben wird. Der Bun­des­ge­richts­hof hob eine an­ders­lau­ten­de Ent­schei­dung auf, weil das Ge­richt nicht be­dacht hatte, dass der Ge­setz­ge­ber extra diese ver­ein­fach­te Ver­län­ge­rungs­mög­lich­keit ein­ge­rich­tet hatte.

Quelle: IBR News
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