Mietpreisbremse schafft keine neue Wohnungen!

(04.01.2020) Die Niedersächsische Landesregierung hat – wie bereits im Sommer angekündigt – ihre Verordnung zur sogenannten Mietpreisbremse reformiert. Die bisherige Verordnung aus dem Dezember 2016 war nach einer Entscheidung des Landgerichts Hannover unwirksam geworden. Mit der Reform, die sich über Monate hingezogen hat, wurde nun auch die Gebietskulisse angepasst werden. Künftig wird die Mietpreisbremse in Leer und Vechta nicht mehr angewendet. Stattdessen ist Laatzen neu hinzukommen.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mietpreisbremse schafft keine neue Wohnungen!

Mietpreisbremse schafft keine neue Wohnungen!

Ähnliche Beiträge

Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren

(26.04.2024) Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 24.04.2024 (Az.: 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20) die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßenreinigungsgebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln ist gefordert!

(26.04.2024) Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt erstmals auf Bundesebene ein Leitbild vor, um die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Das begrüßen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und der Deutsche Städtetag. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln

Wohnraumbefragung: Ein Drittel offen für Teilen, Umbauen oder Vermieten

(26.04.2024) Kann Tauschen oder Teilen von wenig genutztem Wohnraum ein Weg sein, um Wohnraummangel zu beheben? Das hat der gemeinnützige Verband Wohneigentum als bundesweit größter Verband für das selbstgenutzte Wohneigentum in einer Online-Befragung unter Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung untersucht. Ergebnis: Es gibt Potential, Widerstand und Zustimmung. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wohnraumbefragung: Ein Drittel