Das BVerfG hat mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt, mit denen verhindert werden sollte, dass Teile des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) zum 1.1.2021 in Kraft treten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: BVerfG weist Eilanträge gegen das Inkrafttreten von Teilen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zurück