Neue HOAI bei Honorarverhandlungen mit Architekten als Richtschnur nutzen

(04.01.2020) Private Bauherren, die künftig einen Architekten oder Ingenieur beauftragen, stehen vor einer neuen Herausforderung: Ab Inkrafttreten der angepassten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) am 1. Januar 2021 werden die Honorare von der Verordnung erfassten Leistungen, die so genannten Grundleistungen, frei zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verhandelt. Ganz alleine gelassen werden Bauherren damit nicht: Die neue HOAI enthält Empfehlungen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Verbrauchern, diese als Richtschnur zu nutzen und mehrere Architekten anzufragen, um vom freien Preiswettbewerb profitieren zu können.

Quelle: IMR News Mietrecht
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