(15.03.2019) Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat am 13.03.2019 unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts Christoph Haiß das Urteil in einem Berufungsverfahren verkündet, in dessen Rahmen über die Wirksamkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Baden-Württemberg zu entscheiden war. Die Kammer hält die badenwürttembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung für formell unwirksam, weil es an einer notwendigen Veröffentlichung der Begründung fehle.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg formell unwirksam