(15.03.2019) Einzelne sonnenlichtbedingte Hautkrebserkrankungen sind seit einigen Jahren als Berufskrankheit anerkannt. Um eine drohende Pflichtvorsorgeuntersuchung aller im Freien tätigen Mitarbeiter zu vermeiden, haben sich die Sozialpartner der Bauwirtschaft darauf verständigt, dass arbeitgeberseitig den betroffenen Beschäftigten eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit angeboten wird.
Quelle: IBR News
Link: Hautkrebs durch UV-Strahlung vorbeugen