(26.04.20221) Das LG Kaiserslautern hat sich einmal nicht mit Mietminderung und Vertragsanpassung wegen corona-bedingter Schließungen beschäftigt, sondern dem Mieter/Pächter, der durch eine zwangsweise Schließung seines Betriebs durch Pandemiebekämpfungsmaßnahmen betroffen ist, ein außerordentliches Kündigungsrecht zugesprochen.
(Quelle: id Verlag)
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Lockdown rechtfertigt außerordentliche Kündigung!