Corona und starker Wintereinbruch bremsen den Bau

(26.04.2021) In der Summe der ersten beiden Monate des Jahres 2021 sind sowohl die Nachfrage nach Bauleistungen als auch die Bautätigkeit im Vorjahresvergleich erheblich zurückgegangen. „Während der Nachfrageeinbruch in einem direkten Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie steht, behinderte der Wintereinbruch die Bautätigkeit in Ostdeutschland erheblich“, erklärte Dr. Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO) nach Bekanntgabe der Februarergebnisse im Bauhauptgewerbe für Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten durch das Statistische Bundesamt.

Quelle: IBR News
Link: Corona und starker Wintereinbruch bremsen den Bau

Corona und starker Wintereinbruch bremsen den Bau

Ähnliche Beiträge

Ingenieurmangel bremst Deutschland massiv aus

(17.05.2024) Anlässlich seines Bundeskongresses vom 16.-19. Mai in Bayreuth warnt der Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) – Berufsverband für Geodäsie und Geoinformatik – eindringlich vor wirtschaftlichen Problemen. „Der Ingenieurmangel bremst Deutschland massiv aus“, so Wilfried Grunau, Präsident des Ingenieurverbandes. Ob nachhaltige Mobilitätslösungen, der Umbau der Energieversorgung oder die dringend notwendige Digitalisierung: Ohne Ingenieurinnen und Ingenieure lassen

Düstere Aussichten am Bau

Ähnlich dramatisch sieht es im Mehrfamilienhausbereich aus: Die Zahl der Baugenehmigungen ging in 2023 um bis zu 36,8 Prozent, durchschnittlich um 24,3 Prozent zurück. Die Investitionen in den Neubau von Nichtwohngebäuden und großvolumigen Wohngebäuden gaben um 6,1 Prozent nach, die Investitionen in den Bestand und in Sanierungen verzeichneten einen Rückgang von 4,3 Prozent. Für 2024

Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?

(17.05.2024) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden. Quelle: IBR News Link: Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?