BGH hält nichts von 50/50-Lösung bei Geschäftsmiete im Lockdown

(03.12.2021) Ein­zel­händ­ler, die mit ihrem Ver­mie­ter über die Miete im Co­ro­na-Lock­down strei­ten, kön­nen vor­aus­sicht­lich nicht auf eine pau­scha­le Halbe/Halbe-Re­ge­lung hof­fen. Wahr­schein­lich müs­sen sämt­li­che Fälle vor Ge­richt ein­zeln genau ge­prüft wer­den. Dies zeich­ne­te sich am Mitt­woch am Bun­des­ge­richts­hof in der Ver­hand­lung eines Mus­ter­falls aus Sach­sen ab. Die obers­ten Zi­vil­rich­te­rin­nen und -rich­ter in Karls­ru­he wol­len ihr Ur­teil am 12.01.2022 ver­kün­den.

Quelle: IMR News Mietrecht
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BGH hält nichts von 50/50-Lösung bei Geschäftsmiete im Lockdown

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