(02.12.20221) Der BGH beschäftigt sich in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 27.10.2021 mit dem Einsichtsrecht eines Mieters bezüglich der Abrechnungsunterlagen zu einer Betriebskostenabrechnung, wenn der Vermieter eine (Schwester-)Gesellschaft mit einer Dienstleistung beauftragt und den von dieser in Rechnung gestellten Betrag auf die Mieter umlegt.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Belegeinsicht in Vertrag mit (Schwester-)Gesellschaft des Vermieters?