(29.04.2024) Wenn demnächst die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wird, dann gilt bei öffentlichen Vergabeverfahren: Das Land vergibt nur noch Aufträge an Bieter, die nach Tarif oder vergleichbare Löhne zahlen. Nach wie vor hält der Städte- und Gemeindetag MV das neue Gesetz „nicht für geeignet, unsere Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu unterstützen“, so der Vorsitzende Thomas Beyer.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mecklenburg-Vorpommern: Weiter Kritik am beschlossenen Tariftreuegesetz