Hier finden Sie Beiträge aus dem Bereich Arbeitsrecht.
Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe wegen Schmähkritik im Internet rechtmäßig
Überschreitet eine öffentlich im Internet geäußerte Kritik nach Anlass, Kontext und Zweck die Grenze auch polemischer bzw. überspitzter Kritik, handelt sich um eine vom Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Absatz 1 GG nicht gedeckte Schmähkritik. Eine solche Schmähkritik durch ein Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe ist auch nicht vom Schutzbereich des Art. 9 Absatz 3 GG
Bewerbungsverfahren um die Position der Gleichstellungsbeauftragten: Benachteiligung einer zweigeschlechtlichen Person?
Die landesrechtliche Vorgabe, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten mit einer Frau zu besetzen, ist nach § 8 Abs. 1 AGG, Art. 14 Abs. 2 RL 2006/54/EG nicht zu beanstanden. Aufgrund der Art der auszuübenden Tätigkeit und der Bedingungen ihrer Ausübung ist es eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung, dass die Gleichstellungsbeauftragte dasselbe Geschlecht aufweist wie die
Lagerung von historischen Schriften in Aufzugsraum: Kündigung
Das Heinrich-Heine-Institut hat einem als Archivar Beschäftigten gekündigt, nachdem dieser eine Vielzahl von Originaldokumenten, u.a. von Heinrich Heine, Felix Mendelssohn Bartholdy und Robert Schumann unsachgemäß gelagert hatte. Das ArbG gab der Kündigungsschutzklage des Archivars noch statt, vor dem LAG einigten sich die Parteien dann aber auf einen Vergleich, in dem die fristlose in eine ordentliche
Christoph Ulrich ist neuer Präsident des LAG Düsseldorf
Dr. Christoph Ulrich ist am Freitag, 20.12.2024, zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ernannt worden. Er folgt auf Brigitte Göttling, die mit Ablauf des Monats August 2024 in den Ruhestand getreten ist. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Christoph Ulrich ist neuer Präsident des LAG Düsseldorf
Darlegung des Schadens für einen Anspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast für einen Anspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat der EuGH klargestellt, dass die Person, die den Ersatz eines immateriellen Schadens verlangt, nicht nur den Verstoß gegen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung nachweisen muss, sondern auch, dass ihr durch diesen Verstoß ein solcher Schaden entstanden ist. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Darlegung
Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 8: Bürokratieabbau
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So sind etwa wichtige Maßnahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) in Kraft getreten, die die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Verwaltung entlasten und der Förderung der Digitalisierung sowie der Verwaltungsvereinfachung dienen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Das ändert sich 2025 im Arbeits-
Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 7: Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Das BMAS wird 2025 einen fachlichen Austausch mit dem indischen Arbeitsministerium zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Themen beginnen, um in verschiedenen Bereichen voneinander zu lernen. Themen werden zum Beispiel KI in der Arbeitswelt und die verbesserte Anerkennung von beruflichen Abschlüssen sein. Quelle: Arbeitsrechtberater News
Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 6: Änderungen bei der Ausgleichsabgabe
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So gibt es auch Änderungen bei der Ausgleichsabgabe. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 6: Änderungen bei der Ausgleichsabgabe
Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 5: Fachkräftesicherung – DBV
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Die Verordnung zur Drittstaatsangehörigenberatung ist bereits in Kraft getreten. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 5: Fachkräftesicherung – DBV
Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 4: Änderung bei Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Sozialverwaltungsverfahren
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So gab es etwas bei der Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Sozialverwaltungsverfahren eine Änderung. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 4: Änderung bei Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Sozialverwaltungsverfahren
Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 3: Sozialversicherung und Sachbezugswerte
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So sind etwa die Sachbezugswerte angehoben worden. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 3: Sozialversicherung und Sachbezugswerte
Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 2: Rund um die Rente
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Davon betroffen ist auch die Rente. Zudem können alle Bürgerinnen und Bürger fortan die Digitale Rentenübersicht online nutzen, um sich kostenlos einen transparenten Überblick über die individuellen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge zu verschaffen. Quelle: Arbeitsrechtberater
Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 1: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Zudem stehen weitere Projekte im Laufe des Januars an wie etwa die Einführung der Jobcenter-App. Wir haben alles ein wenig übersichtlicher für Sie zusammengefasst. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 1: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld
Zur Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten
Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Zur Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten
Sparkassenchef verliert Pensionsansprüche nach Verurteilung wegen Untreue
Ein Ruheständler verliert mit Rechtskraft einer strafrechtlichen Entscheidung seine Rechte, wenn er wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Dies gilt auch, wenn die Gesamtfreiheitsstrafe mehr als ein Jahr beträgt und diese wegen mehrerer Taten gebildet wurde. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Sparkassenchef verliert Pensionsansprüche
Männlicher Bewerber durfte nicht Sekretärin werden – Keine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG
Zwar führt nicht jedes rechts- oder pflichtwidrige Verhalten stets oder auch nur regelmäßig zur Unzulässigkeit der Ausübung der hierdurch erlangten Rechtsstellung. Hat der Anspruchsteller sich die günstige Rechtsposition aber gerade durch ein treuwidriges Verhalten verschafft, liegt eine unzulässige Rechtsausübung i.S.v. § 242 BGB vor. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Männlicher Bewerber durfte nicht Sekretärin werden –
Ordentliche Kündigung der Max-Planck-Gesellschaft beendet Arbeitsverhältnis mit Prof. Ghassan Hage
Das ArbG Halle (Saale) hat die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Prof. Ghassan Hage bei der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. für wirksam gehalten. Dieser habe in öffentlichen Äußerungen die verfasste Staatlichkeit Israels in Zweifel gezogen und dadurch seine gegenüber dem Max-Planck-Institut bestehenden arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Quelle: Arbeitsrechtberater News
Krankenkasse muss Insolvenzantrag gegen Steuerberater zurücknehmen
Wegen eines Ermessensfehlers muss eine Krankenkasse den Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater zurücknehmen. Die Stellung eines Insolvenzantrages ist nicht bereits immer dann gerechtfertigt, wenn die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Krankenkasse hat vielmehr darüber hinaus die ihr obliegende sozialrechtliche Ermessensentscheidung zu treffen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Krankenkasse muss Insolvenzantrag gegen Steuerberater zurücknehmen
Neuer Einsatzort 500 km entfernt: Widerruf der Homeoffice-Erlaubnis ist unbillig
Auch der Widerruf der einmal gegebenen Erlaubnis, die Arbeitsleistung vom Homeoffice aus zu erledigen, ist eine Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts und als solche am Erfordernis billigen Ermessens zu überprüfen. Wird der Betriebsstandort, dem der im Homeoffice arbeitende Arbeitnehmer bisher zugewiesen war, geschlossen und der Arbeitnehmer einem neuen Standort zugewiesen, ohne dass sich der Inhalt der
Betriebsbedingte Kündigung gegenüber leitenden Physiotherapeuten nicht rechtswirksam
Grundsätzlich kommt als unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen kann, die Vergabe von bisher in dem Betrieb des Arbeitgebers durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen und die daraus resultierende Schließung einer Abteilung in Betracht. Der für die Kündigung maßgebliche Sachverhalt muss vom Arbeitgeber so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne
Corona-Quarantäne: Entschädigungsanspruch von Arbeitnehmern und Erstattungsanspruchs von Arbeitgebern
Arbeitgeber können vom Staat keine Erstattung von Zahlungen verlangen, die sie an ihre Arbeitnehmer für einen Zeitraum geleistet haben, in dem diese sich wegen des Verdachts der Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befanden, wenn den Arbeitnehmern ein Anspruch auf Weiterzahlung ihres Arbeitsentgelts zustand. Ein solcher Anspruch konnte sich aus § 616 Satz
Diskriminierung: Teilzeitkräften steht eine höhere Vergütung zu
Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt Teilzeitkräfte schlechter als Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Fehlen diese Gründe, liegt regelmäßig auch ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Kein besonderer Weiterbeschäftigungsanspruch nach verhaltensbedingter Kündigung
Der Widerspruchsgrund nach § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG regelt, dass der Betriebsrat der Kündigung widersprechen kann, wenn der zu entlassende Arbeitnehmer nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen weiterbeschäftigt werden könnte. Insofern fehlt es an einem ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber überzeugend darlegt, dass der verhaltensbedingte Kündigungsgrund durch Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen nicht entfallen
Rechtsweg für Klage auf Versorgungsansprüche einer Geschäftsführerin nach Amtsniederlegung
Zum einen hat eine Amtsniederlegung nicht zwangsläufig zur Folge, dass aus einer Geschäftsführerin eine Arbeitnehmerin wird. Zum anderen ist für die Rechtswegbestimmung nicht die etwaige Arbeitnehmereigenschaft bei Beendigung der Vertragsbeziehung entscheidend, sondern die Frage, aus welchem Rechtsverhältnis die streitbefangenen Rechtsansprüche hergeleitet werden. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Rechtsweg für Klage auf Versorgungsansprüche einer Geschäftsführerin nach Amtsniederlegung
"On/Off-Beziehung" zwischen Vorgesetztem und Arbeitnehmerin – Betriebsrat durfte intimen Chatverlauf weiterleiten
Handelt ein Betriebsratsmitglied zur Unterstützung bei Führung einer individuellen Beschwerde gem. § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, weist § 79a Satz 2 BetrVG die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit dem Arbeitgeber zu. Ein Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO gegen das Betriebsratsmitglied ist in diesem Fall ausgeschlossen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: "On/Off-Beziehung" zwischen Vorgesetztem und Arbeitnehmerin
Bundeskabinett beschließt Tariftreuegesetz
Das Bundeskabinett hat das von den Bundesministern Heil und Habeck vorgelegte Tariftreuegesetz beschlossen. Damit soll ein Beitrag zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie geleistet werden. Nicht tarifgebundene Unternehmen haben bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Mit dem Bundestariftreuegesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche
"Wie-Beschäftigung": Verletzung beim Reinschnuppern stellt keinen Arbeitsunfall dar
Eine “Wie-Beschäftigung” liegt bei Probearbeiten vor, wenn eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit von – wenn auch geringem – wirtschaftlichen Wert erbracht wird. Ein “Reinschnuppern” eines Interessierten im Vorfeld, um sich einen Eindruck zu verschaffen, ob die Tätigkeit überhaupt in Betracht kommt, reicht hierfür nicht aus. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: "Wie-Beschäftigung": Verletzung beim Reinschnuppern stellt keinen
Justizreform in Schleswig-Holstein: Präsenz der Fachgerichtsbarkeiten in der Fläche soll nun doch erhalten bleiben
Die Schleswig-Holsteinische Justizministerin von der Decken hat ein entschärftes Konzept für eine Fachgerichtsstrukturreform vorgestellt. Ursprünglich sollten alle Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz in einem Fachgerichtszentrum örtlich zusammengefasst werden. Nach starken Protesten u.a. aus Richterschaft und Anwaltschaft soll dem Kabinett nun ein angepasstes Konzept einer Fachgerichtsstrukturreform vorgelegt werden. Die notwendigen Einsparungen
Errichtung einer Einigungsstelle: Rechtsschutzbedürfnis noch während der „Informationsphase“?
Namentlich durch die verkürzten Fristen, die Alleinentscheidung des Vorsitzenden in beiden Instanzen und die begrenzte Zuständigkeitsprüfung (§ 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass bei Meinungsverschiedenheiten in einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit möglichst rasch eine Einigungsstelle zur Verfügung stehen soll, um den Konflikt zu regeln. Der Verhandlungsanspruch muss vor Einleitung des
Voraussetzungen für Vergleichsmehrwert bei Vereinbarung zu Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
Bei der Bemessung des Gegenstandswerts für eine Regelung zum vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot ist auf die wirtschaftliche Bedeutung der Vereinbarung für die Parteien abzustellen. Welche wirtschaftliche Bedeutung die Aufhebung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots hat, hängt von der Interessenlage ab. Insoweit kann es darauf ankommen, ob Angebote anderer Arbeitgeber vorliegen, der Arbeitnehmer die Absicht hat, sich im Geschäftsbereich
Wann ist ein Schriftsatz auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht?
Ein Schriftsatz ist grundsätzlich auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 46c Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ArbGG bei Gericht eingereicht worden, wenn feststeht, dass die Übermittlung durch einen zugangsberechtigten Beschäftigten des Postfachinhabers erfolgt ist. Auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist ein Unternehmen i.S.v. § 15 AktG, wenn sie an einem privatrechtlich organisierten
Installation eines Gedenksteins gestaltet Wohnanlage bei Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsordnung nicht grundlegend um
Eine bauliche Veränderung (hier: Gedenkstein) gestaltet die Wohnanlage nicht grundlegend um, wenn sie mit einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen spezifischen Vorgabe für die Nutzung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Ziergarten) vereinbar ist. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Installation eines Gedenksteins gestaltet Wohnanlage bei Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsordnung nicht grundlegend um
Pandemiebedingte Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung
Die Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung aufgrund eines Tarifvertrags zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und zur Absicherung des Kabinenpersonals muss zu ihrer Wirksamkeit den vom BAG entwickelten Maßstäben zum Vertrauensschutz und zur Verhältnismäßigkeit bei verschlechternden Tarifregelungen genügen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Pandemiebedingte Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung
Freigestelltes Betriebsratsmitglied: Betriebsrat muss bei Vergütungsanpassung nicht beteiligt werden
Die Erhöhung des Arbeitsentgelts eines von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 4 oder § 78 Satz 2 BetrVG unterliegt nicht der Mitbeurteilung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Freigestelltes Betriebsratsmitglied: Betriebsrat muss bei Vergütungsanpassung nicht beteiligt werden
Ausschlussfrist bei möglicher Benachteiligung wegen Schwerbehinderung und mittelbar wegen des Alters
Sowohl bei der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG als auch bei der Klagefrist des § 61b Abs. 1 ArbGG handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist mit der Folge, dass der Anspruch verfällt, wenn eine der Fristen nicht eingehalten worden ist. Dabei setzt der Beginn der Ausschlussfrist keine Kenntnis von der Motivlage des
Unwirksamkeit einer sog. „Ligaklausel“ – Handballtrainer gewinnt vor ArbG
Das ArbG Solingen hat auch der Klage des ehemaligen Assistenztrainers des Bergischen Handball Clubs 06 e. V. (im Folgenden: “BHC 06” genannt) in vollem Umfang stattgegeben. Am 1.10.2024 hatte das ArbG bereits zugunsten des ehemaligen Chef-Trainers entschieden. Die Parteien stritten auch im Verfahren des Assistenztrainers u.a. über die Frage, ob der Vertrag aufgrund des Abstiegs
Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
Nach der Umgestaltung der Regelung zum Übergang von Unterhaltsansprüchen von Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern auch wegen Kosten für das Pflegeheim durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist das vorgeschaltete Auskunftsverfahren gestuft und zunächst nur auf Angaben zum Einkommen beschränkt. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
Mutterschutz: Zum Anspruch auf Urlaubsabgeltung
§ 24 Satz 2 MuSchG, dem zufolge eine Frau den vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht (vollständig) erhaltenen Urlaub nach Ende des Beschäftigungsverbots im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen kann, steht auch einem Verfall solcher Urlaubsansprüche entgegen, die während mehrerer unmittelbar aufeinanderfolgender mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote entstanden sind. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Mutterschutz: Zum Anspruch auf Urlaubsabgeltung
AGB-Inhaltskontrolle zu Vereinbarungen über Rückzahlung von Studienkosten
Vereinbarungen über die Beteiligung des Vertragspartners an den Kosten einer vom Verwender finanzierten Ausbildung benachteiligen den Vertragspartner zwar nicht generell unangemessen. Sie können jedoch im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen. So ist es nicht zulässig, die Rückzahlungspflicht schlechthin an das Ausscheiden aufgrund einer Eigenkündigung des Vertragspartners zu knüpfen. Vielmehr muss nach dem Grund des
Verschlechterung betrieblicher Altersversorgung im Konzern
Wenn der Konzernarbeitgeber die schon bislang konzernweit geregelte betriebliche Altersversorgung für den gesamten Konzern durch eine neue Konzernbetriebsvereinbarung ablösen möchte, bestimmt sich das Vorliegen sachlich-proportionaler Gründe für eine verschlechternde Regelung der noch nicht erdienten dienstzeitabhängigen Zuwächse (dritte Stufe des Prüfungsschemas des Senats) nach den tatsächlichen Umständen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Konzern. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link:
Headset-System unterliegt als technische Überwachungseinrichtung (nur) der Zustimmung des Gesamtbetriebsrats
Ein Headset-System, das es den Vorgesetzten ermöglicht, die Kommunikation unter Arbeitnehmern mitzuhören, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Seine Einführung und Nutzung unterliegt auch dann der betrieblichen Mitbestimmung, wenn die Gespräche nicht aufgezeichnet oder gespeichert werden. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Headset-System unterliegt
Kürzungsvorbehalt in Gesamtzusage kann Kürzungsvereinbarung begründen
Der Kürzungsvorbehalt in einer Gesamtzusage für eine Inflationsausgleichsprämie kann eine Kürzungsvereinbarung begründen. Der Umstand, dass möglicherweise das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nicht beachtet wurde, führt zu keiner geänderten Betrachtung. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Kürzungsvorbehalt in Gesamtzusage kann Kürzungsvereinbarung begründen
Keine Berufung auf Konzernprivileg bei andauernder Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns von Beschäftigungsbeginn an
Überlässt ein zu einem Konzern gehörendes Unternehmen einen Arbeitnehmer von Beginn des Arbeitsverhältnisses an über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, so ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. Das entleihende Unternehmen kann sich dann nicht auf das Konzernprivileg im AÜG berufen. Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kommt nach
Tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie: Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit unwirksam
Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist unwirksam. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie: Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit unwirksam
Klagen außertariflich Beschäftigter gegen die Volkswagen AG auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie
Vor dem ArbG Braunschweig wurden 26 Klagen verhandelt, mit denen außertariflich Beschäftigte der Volkswagen AG – vorrangig aus Managementkreisen – von dem Unternehmen die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 € und die Weitergabe einer Tariflohnerhöhung von 3,3 % ab dem 1.5.2024 fordern. Nachdem das ArbG am 15.10.2024 die Klagen bereits
Ausschluss von der Inflationsausgleichsprämie wegen einer Langzeiterkrankung
Das LAG Baden-Württemberg hat es für zulässig gehalten, einen Arbeitnehmer von der Inflationsausgleichsprämie auszunehmen, weil dieser im gesamten Jahr keine Arbeitsleistung erbracht hatte, da er arbeitsunfähig erkrankt war. Eine Inflationsausgleichsprämie könne als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung ausgestaltet werden Es sei daher möglich, die Prämie unter die Voraussetzung zu stellen, dass die Arbeitnehmer im betreffenden Jahr einen Anspruch
Lehrkräfte: Sozialversicherungspflicht immer von Umständen des Einzelfalls abhängig
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Lehrkräfte: Sozialversicherungspflicht immer von Umständen des Einzelfalls abhängig
Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner
Behandelnde Ärztin kann bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit als Zeugin aussagen
Gelingt es dem Arbeitgeber im Prozess um Leistungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG den Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeit zu erschüttern, kann bei dahingehendem Beweisantritt des Arbeitnehmers die Vernehmung des behandelnden Arztes als sachverständiger Zeuge geboten sein. Auch im Rahmen der Vernehmung des behandelnden Arztes als Zeugen darf sich die Beweiswürdigung des Tatrichters
Klarheit zum Beginn betrieblicher Arbeitspausen kann ausreichen
Verlangen betriebliche Erfordernisse eine flexible Festlegung der Pausen, ist der in § 4 Satz 1 ArbZG vorgesehenen Anforderung des “im Voraus feststehend” auch dann genügt, wenn der Arbeitnehmer jedenfalls zu Beginn der Pause weiß, dass und wie lange er nunmehr zum Zwecke der Erholung Pause hat und frei über die Nutzung dieses Zeitraums verfügen kann.